Maximale Maße
Schwertransport-LKW fährt aus einem Tunnel – maximale Maße beim Schwertransport auf offener Straße.

Ernst Udo Müller Internationale Spedition GmbH

Maximale Maße beim Schwertransport:Was ist zulässig?

Bei Schwertransporten sind Größe und Gewicht der transportierten Güter entscheidend – nicht nur für die Planung, sondern vor allem im Hinblick auf gesetzliche Vorgaben. In Deutschland regelt § 32 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die zulässigen Abmessungen und der § 34 der StVZO das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeugen.
Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche maximalen Maße für Schwertransporte gelten, was bei Überschreitungen zu beachten ist und wann eine Genehmigung erforderlich ist.

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Schwertransport-LKW fährt aus einem Tunnel – maximale Maße beim Schwertransport auf offener Straße.

Was regelt § 32 StVZO zur Fahrzeugabmessung?

Der Paragraph § 32 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gibt genaue Vorschriften zu den äußersten zulässigen Abmessungen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr. Hierzu zählen Länge, Breite, Höhe sowie zulässige Überhänge der Ladung.
Für normale Kraftfahrzeuge und LKW sind die höchstzulässigen Maße klar definiert. Werden diese überschritten, liegt ein Schwertransport vor, für den eine Sondergenehmigung notwendig ist. Das zulässige Gesamtgewicht in Deutschland wird durch den § 34 StVZO geregelt.

Maximale Maße von LKW Schwertransport

Welche Maße gelten als Standard für LKW in Deutschland?

Für Standardfahrzeuge, also LKW ohne Sonderladung, gelten folgende maximale Abmessungen:

  • Breite: höchstens 2,55 m (bei isolierten Fahrzeugen: 2,60 m)
  • Höhe: max. 4,00 m
  • Länge:
    • LKW solo: 12,00 m
    • Fahrzeugkombinationen: bis zu 18,75 m
    • Sattelkraftfahrzeuge: bis 16,50 m
  • Gewicht: 40t / 44t bei kombiniertem Verkehr

Diese Maße gelten für das gesamte Fahrzeug inklusive Ladefläche und Ladung und sind nur bei besonderen Einsätzen überschreitbar – dann aber nur mit Genehmigung.

Ab wann spricht man von einem Schwertransport?

Ein Schwertransport liegt vor, wenn ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination die allgemein zulässigen Maße, Achslasten oder Gesamtgewichte überschreitet. Das kann durch die Fahrzeugkonstruktion oder die Ladung bedingt sein.

Beispielsweise gilt ein Transport mit einem Container von 3,20 m Breite bereits als genehmigungspflichtig, da die zulässige Breite nach § 32 StVZO überschritten wird.

Wie lang, breit und hoch darf ein Schwertransport maximal sein?

Es gibt keine pauschalen Maximalwerte für Schwertransporte. Vielmehr muss jeder Einzelfall genehmigt werden. Dennoch gelten in der Praxis oft folgende Grenzwerte als Richtlinie:

  • Maximale Breite:
    • bis 3,00m: kein Begleitfahrzeug erforderlich
    • über 3,00m bis < 3,50m: Begleitung durch BF2 oder BF3, abhängig von Bundesland und Strecke
    • ab 3,50m: Begleitung durch BF3 und BF4, die Polizei oder die HiPo (auch hier abhängig von Bundesland und Fahrtweg)
  • Maximale Höhe: 4,30 m bis 4,50 m (alles darüber ist kritisch in Bezug auf Brücken und Leitungen)


Schon die Standardmaße dürfen nicht überschritten werden, ohne zuvor eine Ausnahmegenehmigung einzuholen.

Welche Rolle spielt die Ladung bei der Gesamtbreite und -höhe?

Auch wenn das Fahrzeug selbst den Vorschriften entspricht, kann die Ladung (z. B. große Maschinen oder Bauteile) zu einem Schwertransport führen: Wenn nur die Ladung Übermaße hat, wird eine Genehmigung nach §46 StVO benötigt. Diese muss beim Straßenverkehrsamt beantragt werden.

Besonders zu beachten sind:

  • Seitliches Hinausragen der Ladung
  • Höhe der Ladung inkl. Aufbauten
  • Ladung hinter der hinteren Begrenzung

Die Ladung zählt zur Abmessung des Fahrzeugs, wenn sie nicht innerhalb des Aufbaus transportiert wird. Die Messung erfolgt jeweils an der äußersten Kante – auch bei weichen oder flexiblen Gütern.

Genehmigungspflicht: Wann braucht man eine Ausnahmegenehmigung?

Wenn die zulässigen Maße gemäß § 32 StVZO überschritten werden, benötigt die Fahrzeugkombination eine Genehmigung nach § 70 StVZO. Diese regelt die zulässigen Abweichungen von den gesetzlichen Abmessungen (einschließlich des Gesamtgewichts) für die reine Fahrzeugkombination.


Für die Durchführung eines Transports mit Ladung ist zusätzlich eine Genehmigung nach § 29 Abs. 3 StVO erforderlich („klassische Schwertransportgenehmigung“), die auf Grundlage der erteilten § 70 StVZO erteilt wird.


Reichen die im Rahmen des § 70 StVZO genehmigten Abweichungen nicht aus – z. B. bei Verlängerungsträgern oder bei verbreiteter Ladefläche –, muss bei der zuständigen Bezirksregierung eine erweiterte § 70 StVZO beantragt werden. Diese ist nur für den jeweiligen Transport gültig und setzt ein TÜV-Gutachten voraus, in dem die maximal technisch möglichen Abmessungen des Fahrzeugs bescheinigt werden.
Die Genehmigung nach § 29 Abs. 3 StVO muss für jeden Transport individuell bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Typische Fälle für eine Genehmigung:

  • Transporte mit überlangen oder -breiten Bauteilen
  • Fahrten mit überhohen Maschinen
  • Transport eines schweren Industrieofens

Welche Konsequenzen drohen bei einer Überschreitung ohne Genehmigung?

Wer ohne Genehmigung mit einem Schwertransport unterwegs ist, muss mit rechtlichen Folgen rechnen:

  • Bußgeld für den Fahrzeugführer und Halter
  • Stilllegung des Fahrzeugs bis zum Genehmigungserhalt
  • Kein Versicherungsschutz bei einem Unfall

Daher ist es wichtig, vor dem Transport alle Maße exakt zu prüfen und Genehmigungen rechtzeitig zu beantragen.

Gibt es besondere Regelungen für land- und forstwirtschaftliche Transporte?

Ja. Fahrzeuge, die ausschließlich land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden, dürfen unter bestimmten Umständen von den Standardmaßen abweichen. Dies gilt insbesondere für die:

  • Breite (z. B. bei Mähdreschern)
  • Höhe (z. B. bei Ernteanhängern)

Auch hier gilt: Nur mit behördlicher Genehmigung und meistens mit klarer Zweckbindung.

Wie funktioniert die Messung bei Fahrzeug und Ladung?

Die Messung der maximalen Maße erfolgt an den äußersten Punkten:

  • Breite: inklusive aller festen Aufbauten und Ladung
  • Länge: vom vordersten bis zum hintersten Punkt der Kombination inkl. Ladung
  • Höhe: ab Fahrbahn bis zum höchsten Punkt inkl. Ladung

Besonders bei langen Fahrzeugkombinationen ist auf den größten Abstand zwischen dem vordersten Punkt der Ladefläche hinter dem Führerhaus und dem hintersten Punkt der Ladefläche des Aufliegers zu achten. Dieser Abstand bestimmt den sogenannten „Überhang“ der Kombination, der besonders in Kurven oder auf engen Straßen kritisch wird. Je größer der Abstand, desto stärker schwenken die Fahrzeugenden beim Abbiegen, was das Risiko für Kollisionen mit Hindernissen oder anderen Fahrzeugen erhöht.

Maximale Maße von LKW Schwertransport

Welche Behörden sind für Genehmigungen bei Schwertransporten zuständig?

In Deutschland erfolgt die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für Schwertransporte bei der Straßenverkehrsbehörde oder über spezialisierte Speditionsunternehmen als Vermittler. Oft sind auch die Autobahnbehörden oder Polizeidienststellen involviert.

Die Genehmigung enthält Auflagen wie:

  • Vorgeschriebene Routen
  • Begleitfahrzeuge (BF2, BF3, BF4, HiPo, Polizei)
  • Zeitfenster und Gültigkeitszeitraum für den Transport

Wichtigste Punkte im Überblick:

 

  • Standardmaße für LKW laut § 32 StVZO: max. 2,55 m breit, 4,00 m hoch, bis 18,75 m lang
  • Ein Schwertransport liegt vor, wenn diese Maße oder Gewichte überschritten werden
  • Maximale Maße beim Schwertransport müssen genehmigt werden
  • Die Ladung zählt zur Gesamtbreite, -höhe und -länge
  • Genehmigungen nach §29 StVO erfolgen auf Basis von § 70 StVZO und enthalten Auflagen
  • Messung erfolgt an den äußersten Punkten von Fahrzeug und Ladung
  • Verstöße ohne Genehmigung führen zu Bußgeldern und Fahrverboten

Für Speditionen ist eine genaue Kenntnis der Abmessungen von Fahrzeugen und der relevanten StVZO-Vorschriften entscheidend, um rechtssicher und effizient planen zu können – besonders beim Transport übergroßer Güter im Schwerlastverkehr.