Schwertransport Genehmigung

Schwertransport Genehmigung:
Wann & durch wen? Infos zu Großraum- und Schwertransporten

Großraum- und Schwertransporte sind ein alltäglicher Anblick auf Deutschlands öffentlichen Straßen, doch ihre Durchführung ist alles andere als alltäglich. Überschreiten Fahrzeuge oder ihre Ladung (wie z. B. große Baumaschinen) die gesetzlich festgelegten Maße und Gewichte, ist eine spezielle Schwertransport Genehmigung unerlässlich. Doch wann genau wird aus einem normalen Transport ein genehmigungspflichtiger Großraum- oder Schwertransport? Und wer ist als Antragsteller eigentlich dafür verantwortlich, diese Genehmigung zu beantragen? Dieser Ratgeber, präsentiert von Müller Spedition, gibt Ihnen einen klaren Überblick über das Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte.

Kurz & Knapp: Das Wichtigste zur Genehmigungspflicht bei Schwertransporten

  • Eine Genehmigung ist nötig, wenn Ihr Transport die Standardmaße oder -gewichte der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) überschreitet (Abweichung von der allgemeinen Verkehrszulassung).
  • Auch wenn die StVZO-Grenzwerte eingehalten sind, kann eine Erlaubnis bzw. Genehmigung nach Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wegen übermäßiger Straßenbenutzung erforderlich sein.
  • Zuständig sind in der Regel die lokalen Straßenverkehrsbehörden (teilweise auch als Verwaltungsbehörde bezeichnet); das Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) unterstützt das Antrags- und Genehmigungsverfahren.
  • Fehlende Genehmigungen können hohe Bußgelder in Höhe von hunderten oder tausenden Euro und weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wir helfen Ihnen die nötigen Genehmigungen einzuholen und auch die Schwertransport Kosten möglichst gering zu halten.

 

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Wann wird ein Transport zum genehmigungspflichtigen Großraum- und Schwertransport?

Die Notwendigkeit einer Genehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr ergibt sich primär aus zwei deutschen Regelwerken: der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die genaue Prüfung, ob eine Genehmigung nach den einschlägigen Vorschriften erforderlich ist, ist entscheidend.

1. Überschreitung der Standardmaße und -gewichte (abweichend von der allgemeinen Verkehrszulassung des Großraum-Fahrzeugs) nach StVZO (§ 70 StVZO)

Die StVZO legt für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen klare Grenzen für Abmessungen und Gewichte fest. Werden diese zulässigen Grenzen überschritten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO. Typische Fälle sind:

  • Überbreite: Fahrzeuge oder Ladungen breiter als 2,55 Meter (bei Kühlfahrzeugen 2,60 Meter).
  • Überhöhe: Fahrzeuge oder Ladungen höher als 4,00 Meter.
  • Überlänge: Überschreitung der zulässigen Längen. Dies kann auch die Nutzung von Autobahnabschnitten beeinflussen.
  • Übergewicht: Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts oder der Achslasten.
Ein Großraumtransport überschreitet primär die zulässigen Abmessungen.
Ein Schwertransport überschreitet das zulässige Gesamtgewicht oder die Achslasten.
Oft treten beide Fälle als Großraum- und Schwertransporte kombiniert auf.

2. Übermäßige Straßenbenutzung nach StVO (§ 29 Abs. 3 StVO)

Unabhängig von den Bestimmungen der StVZO kann auch die StVO eine Genehmigungspflicht begründen. Eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO ist dann erforderlich, wenn der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, die Straße (inkl. Brücken) mehr als verkehrsüblich beansprucht. Eine solche Erlaubnis wird erteilt, wenn die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet bleiben, oft unter spezifischen Auflagen.

Weitere mögliche Genehmigungen (z.B. nach § 46 StVO)

Es ist wichtig zu wissen, dass neben den genannten Genehmigungen unter Umständen auch eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO für andere Sachverhalte (z. B. Befreiung von bestimmten Verkehrsverboten) notwendig sein kann.

Wer braucht die Genehmigung für einen Schwertransport?

Verantwortlich für das Vorhandensein der notwendigen Genehmigungen und den entsprechenden Nachweis ist in der Regel der Fahrzeughalter bzw. das Transportunternehmen (die Spedition), wie beispielsweise Müller Spedition.

Wer ist für die Erteilung der Genehmigung zuständig und wie läuft das Genehmigungsverfahren grob ab?

Die Zuständigkeit für die Erteilung einer Erlaubnis liegt in Deutschland bei den Straßenverkehrsbehörden. Das Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte wird häufig über das elektronische System VEMAGS® (Verfahrensmanagement Großraum- und Schwertransporte) abgewickelt. Hier stellen Antragsteller ihre Gesuche.

Achtung: Komplexität nicht unterschätzen!
Die Beantragung einer Genehmigung für Großraum- und Schwertransporte ist ein anspruchsvoller Prozess. Oft sind Auflagen und Bedingungen mit der Genehmigung verbunden, wie z. B. die Notwendigkeit von Begleitfahrzeugen oder die Polizei oder die Einhaltung bestimmter Fahrzeiten. Die Kosten für einen Schwertransport können durch diese Auflagen beeinflusst werden. Planen Sie ausreichend Zeit ein und ziehen Sie Experten wie Müller Spedition hinzu.
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Schwerlast zu Transportieren?

Unser Team von Spedition Müller steht Ihnen als verlässliches Schwertransportunternehmen zur Seite. Lassen Sie sich von uns beraten, um die beste Logistiklösung für Ihren Transport zu finden.

Was passiert ohne notwendige Genehmigung?

Das Fahren ohne die erforderliche Genehmigung für Schwertransporte oder die Nichteinhaltung der Auflagen kann ein Bußgeld in Höhe von mehreren hundert Euro oder mehr, Punkte in Flensburg und die Untersagung der Weiterfahrt nach sich ziehen.

FAQ – Häufige Fragen zur Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten

Es gibt Einzel- und Dauererlaubnisse. Das Team von Müller Spedition kann Sie hierzu beraten.

§ 70 StVZO betrifft Abweichungen von Bau- und Betriebsvorschriften (Maße, Gewichte). § 29 StVO betrifft die übermäßige Straßenbenutzung. Oft ist beides für Großraum- und Schwertransporten relevant.

Meist nicht. Spezialversicherungen sind oft nötig. Wir bieten aber auch Spezialtransporte per LKWdirekt für Sie an.

Bei Straßenverkehrsbehörden, VEMAGS oder spezialisierten Dienstleistern wie Müller Spedition.

Die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten erfordert Know-how. Die Klärung der Genehmigungsfragen ist entscheidend. Müller Spedition steht Ihnen als Partner für Ihren nächsten Schwertransport zur Seite.

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